3.11.2011

Folgekosten durch Organspende bei Privatpatienten nicht versichert



Seit nunmehr über 10 Jahren wird die Diskussion über mögliche Folgekosten von Lebendorganspenden geführt. Diese Frage soll nun, geht es nach dem Willen von Politikern und insbesondere von Ärzten, endgültig geklärt werden.
Während gesetzlich Versicherte in der Hinsicht rundherum abgesichert sind, ist dies bei privat Versicherten nicht der Fall. Die Kosten der Organtransplantation wird bei privat Versicherten von der Krankenversicherung des Organempfängers übernommen. Kommt es im Nachhinein jedoch zu Komplikationen und der Spender muss weiterhin ärztlich versorgt werden, bleibt er als Privatpatient auf den Kosten sitzen. Das liegt daran, dass sich die Kosten nicht aufgrund einer Krankheit aufgetan haben, sondern der Patient sich dem Risiko völlig freiwillig ausgesetzt hat.
Der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung fordert massiv eine Änderung dieser sinnlosen Versicherungslücke. Für die freiwillige Organspende muss eine einheitliche Lösung gefunden werden. Diese Frage ist für die gesamte Gesellschaft viel zu wichtig, um weiterhin ungeklärt zu bleiben.
Nach Meinung von Dr. Klaus T. Schröder, Ombudsmann bei der PKV, muss lediglich das Organspendegesetz geändert werden, um die Zahl der Spender und damit die Überlebenschancen der Patienten zu erhöhen.

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