19.10.2011

Zusatzversicherungen für Kinder nicht immer sinnvoll

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Um sich den Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu entziehen, können Patienten Zusatzpolicen abschließen. Besonders Zahnzusatzversicherungen können sinnvoll sein, da die Kasse hier nur noch einen geringen Teil der Kosten übernimmt.
Private Krankenversicherungen bieten diese Zusatzleistungen aber nicht nur Erwachsenen an, sondern auch Kinder sollen sich schon rundherum absichern. Die Anzahl der Zahnzusatzversicherungen für Kleinkinder, die teilweise noch gar keine Zähne haben, belief sich 2009 auf 1,3 Millionen und die der speziellen Zahntarife sogar auf über 2 Millionen. Das Geschäft mit der Angst der Eltern um ihre Sprösslinge boomt.
Doch der Nutzen solcher Zusatzpolicen wird von Verbraucherschützern immer mehr angezweifelt. Die Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen ist bei Kindern bei weitem nicht so gravierend wie bei Erwachsenen. So werden beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres komplett von der Krankenkasse übernommen. Außerdem übernimmt die private Zusatzversicherung nicht alle Kosten. Die Summe ist hier meist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Zudem besteht eine Karenzzeit. Das heißt, erst nach etlichen Monaten bis zu einigen Jahren wird eine Kostenübernahme von der Versicherung bewilligt.
Neben der überflüssigen Zahnzusatzversicherung, ist auch eine zusätzliche Absicherung eines notwendigen Krankenhausaufenthalts in einem Zweibettzimmer meist rausgeworfenes Geld, da viele Kliniken solche Zimmer überhaupt nicht haben. Zudem sind Kinder froh, wenn sie nicht allein sein müssen, sondern Gesellschaft haben.
Anstatt Geld in unwichtige Policen zu stecken, sollten Eltern besser in die Zukunft ihrer Kinder investieren. Eine Risikolebensversicherung zahlt dem Kind beispielsweise die vereinbarte Versicherungssumme, sollten die Eltern sterben. Ebenso ist eine Invaliditätsversicherung für Kinder sinnvoll, da diese neben den Folgen aus Unfällen, auch für die Kosten aus Krankheiten aufkommt. So zahlt sie eine monatliche Rente von bis zu 100 Euro, wenn eine schwere Behinderung von mindestens 50 Prozent auftritt. Eine reine Unfallversicherung kommt hingegen nur für die Kosten aus Unfällen auf. Die meisten schweren Behinderungen resultieren allerdings aus Krankheiten.

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